Sachkundeprüfung  Niedersachsen in Theorie und Praxis

Zur Zeit ( Stand Februar 2026 habe ich leider kaum Kapazitäten für Prüfungen von Teams , die nicht bei mir im Training sind)



Theoretische und praktische SACHKUNDEPRÜFUNG
nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Seit dem 01. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) in Kraft getreten. Damit wird das bisherige Hundegesetz abgelöst, welches Regelungen für die Haltung eines als gefährlich in Erscheinung getretenen Hundes enthielt.
Alle Personen, die sich nach dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben und Ersthundebesitzer ohne die erforderliche Sachkunde müssen diese Prüfung ablegen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem 01.07.2013 nachweislich mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund auf sich angemeldet hatte. 

Ab dem 01.07.2013 müssen alle Personen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, VOR der Anschaffung eines Hundes eine theoretische und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Sachkundeprüfung nach NHundG ablegen.

Der BHV-Hundeführerschein und die VDH-Begleithundeprüfung werden als Sachkunde anerkannt.

Darüber hinaus muss seit dem 01.07.2011 jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, gekennzeichnet (Chip) und durch seinen Halter Haftpflicht versichert sein.


Ich bin von den zuständigen Behörden anerkannt worden, die Sachkundeprüfungen abzunehmen abzunehmen!